Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.02.2026
Löschungsankündigung
07.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Sonstiges
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2013
26.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.05.2013
23.06.2015
Löschungsankündigungen
08.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
22.03.2013
Sicherungsmaßnahmen
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
23.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
06.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
03.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006